Ein Hinweis zur aktuellen Corona-Verordnung:
Ab heute – 24.11.2021 – gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II, wodurch es zu folgenden Änderungen kommt:
Bei Sportveranstaltungen gilt die 2G+ Regelung – genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.